Hinweise und Empfehlungen für die Schule
Spezielles: Sofern die in der Anlage III zur Strahlenschutzverordnung genannten Freigrenzen überschritten werden, unterliegt der Umgang mit diesem Stoff den Bestimmungen der Strahlenschutzverordnung. Nähere Informationen hierzu unter dem Stichwort »Radioaktive Stoffe«.
Auch radioaktive Stoffe unterhalb der Freigrenze der Strahlenschutzverordnung sind mit der gebotenen Vorsicht zu behandeln.
»Radioaktive Stoffe«Weitere Informationen zu diesem Element finden sich im
»Periodensystem für den Schulgebrauch«.